Seitenbereiche
Januar 2024

Corona-Schlussabrechnungen

Inhalt

Corona-Schlussabrechnungen

Zwar endete die offizielle Frist für die Einreichung der Schlussabrechnungen bezüglich erhaltener Corona-Wirtschaftshilfen (Überbrückungshilfen oder November- und Dezemberhilfe) bereits am 31.10.2023. Das Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) gewährt jetzt jedoch eine weitere Kulanzfrist: Nicht fristgerecht eingereichte Abrechnungen können noch bis zum 31.01.2024 nachgereicht werden.

Weitere Fristverlängerung

Sofern im Einzelfall über den 31.01.2024 hinaus weitere Zeit zur Erstellung der Schlussabrechnung erforderlich war, konnte bis zum 31.01.2024 im digitalen Antragsportal eine weitere Fristverlängerung beantragt werden, die ursprünglich bis zum 31.03.2024 angedacht war und in weiterer Folge bis zum 30.09.2024 verlängert wurde. Diese Möglichkeit bestand auch bereits davor. Hierzu musste das entsprechende Organisationsprofil im System angelegt sein.

Weitere Informationen

Weitere Informationen zur Erstellung von Schlussabrechnungen sind auf der Website https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/DE/Schlussabrechnung/schlussabrechnung.html veröffentlicht. Abrechnungspflichtige Unternehmen finden dort u. a. einen Leitfaden für prüfende Dritte, einen umfassenden FAQ-Katalog sowie eine Fristenübersicht.

[Erscheinungsdatum: Mo., 18. Dez. 2023 (letzte Aktualisierung aufgrund Fristverlängerung am 26.03.2024 erfolgt)]

Stand: 26. April 2024

Bild: vegefox.com - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Google Maps verwendet Cookies. Diese werden von Google genutzt, um Informationen zum Standort, zur Aktivität und zu Präferenzen des Nutzers zu erhalten. Durch Bestätigen der Schaltfläche akzeptieren Sie diese Cookies und können Ihre individuelle Reise zu unserer Kanzlei planen.

Datenschutzerklärung Erfahren Sie mehr über Cookies

Cookies akzeptieren und Karte anzeigen

Standort

Google Maps
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.